Es gibt zahlreiche Probleme, in denen ein gerichtliches Verfahren
zwar zu einem Ergebnis, nicht aber zu einer Lösung führt. Sei es,
weil das Gerichtsverfahren das Verhältnis zwischen den Beteiligten
endgültig zerstört hat, sei es, weil das Verfahren sich lange
hingezogen hat, obwohl eine schnelle Lösung notwendig gewesen wäre.
Das Gericht ist ferner daran gehalten, sich ausschließlich an die
gesetzlichen Vorgaben zu halten, so dass der Weg zu pragmatischen
Lösungen, die die Bedürfnisse und die konkrete Lage der Parteien
berücksichtigt, oft versperrt bleibt. In solchen Fällen bietet sich
die Durchführung eines Mediationsverfahrens an. Hierbei wird
versucht, auf der Grundlage der Bedürfnisse der Parteien eine
einvernehmliche gleichzeitig aber auch rechtlich verbindliche Lösung
zu finden. Hierbei wird optimalerweise nicht nur das konkrete
Problem gelöst, sondern auch das Verhältnis zwischen den Parteien
dauerhaft geklärt und befriedet.
Die Mediation ist ein
außergerichtliches, freiwilliges Verfahren, zur konstruktiven
Konfliktbewältigung. Der Mediator ist dabei unparteiisch, führt
durch das Verfahren, klärt über die Rechtslage auf und gibt
Hilfestellung bei der Erarbeitung der Lösung. Die Entscheidung
treffen jedoch letztlich die Parteien selbst. Dadurch entsteht eine
hohe beiderseitige Akzeptanz für die gefundenen Lösungen. Außerdem
bestimmen die Parteien die Geschwindigkeit des Verfahrens, so dass
Ergebnisse deutlich schneller als im gerichtlichen Verfahren erzielt
werden können. Letztlich ist das Kostenrisiko des
Mediationsverfahrens in der Regel deutlich geringer.
Mediationen
werden durch
Rechtsanwalt Meyer-Milberg
durchgeführt.
Seine Ausbildung zum
Mediator hat er an
der Universität Bielefeld (Institut für Anwalts- und Notarrecht in
Kooperation mit der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und
Konfliktmanagement e.V.) absolviert.