Das Mietverhältnis gibt Anlass zu zahlreichen Streitpunkten zwischen
Mieter und Vermieter. Beginnend bei Wohnungsmängeln, wie abweichende
Wohnungsgröße, Schimmel, ungenügende Beheizbarkeit, Lärm oder
Baustellen bis hin zur Wohnungskündigung aus Eigenbedarf oder
fristlosen Kündigung auf Grund von Zahlungsverzug oder Verletzung
von vertraglichen Pflichten. Hierbei spielen oft Fristen und formale
Voraussetzungen eine entscheidende Rolle für die Durchsetzbarkeit
der Ansprüche. Regelmäßig scheitert die Durchsetzung bestehender
Rechte an formalen Kriterien. So ist ein großer Teil der
Nebenkostenabrechnungen formell oder inhaltlich unrichtig. Klagen
auf Zustimmung zur Mieterhöhung oder Räumungsklagen sind nur dann
erfolgreich, wenn sie die strengen formalen Aspekte, wie den
Nachweis der Zustellung, die ordnungsgemäße Begründung oder die
vorherige, ordnungsgemäße Abmahnung erfüllen. Eine rechtliche
Beratung ist daher bereits ratsam, bevor es zu einer gerichtlichen
Auseinandersetzung kommt.
Zum Mietrecht berät Sie
Rechtsanwalt Meyer-Milberg.
Rechtsanwalt Meyer-Milberg ist zugleich
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Im Mietrecht betreuen wir Sie unter anderem bei:
Wohnraummiete und Gewerbemiete
Pachtrecht
Prüfung
und Erstellung von Mietverträgen und Hausordnungen
Prüfung
von Nebenkostenabrechnung (Betriebskosten und Heizkosten)
Mietminderung
aufgrund von Mängeln
Ordentliche und fristlose Kündigungen
Mieterhöhung
Modernisierungserhöhung
Räumungsklagen