Das Mietverhältnis gibt Anlass zu zahlreichen Streitpunkten zwischen Mieter und Vermieter. Beginnend bei Wohnungsmängeln, wie abweichende Wohnungsgröße, Schimmel, ungenügende Beheizbarkeit, Lärm oder Baustellen bis hin zur Wohnungskündigung aus Eigenbedarf oder fristlosen Kündigung auf Grund von Zahlungsverzug oder Verletzung von vertraglichen Pflichten. Hierbei spielen oft Fristen und formale Voraussetzungen eine entscheidende Rolle für die Durchsetzbarkeit der Ansprüche. Regelmäßig scheitert die Durchsetzung bestehender Rechte an formalen Kriterien. So ist ein großer Teil der Nebenkostenabrechnungen formell oder inhaltlich unrichtig. Klagen auf Zustimmung zur Mieterhöhung oder Räumungsklagen sind nur dann erfolgreich, wenn sie die strengen formalen Aspekte, wie den Nachweis der Zustellung, die ordnungsgemäße Begründung oder die vorherige, ordnungsgemäße Abmahnung erfüllen. Eine rechtliche Beratung ist daher bereits ratsam, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Zum Mietrecht berät Sie Rechtsanwalt Meyer-Milberg. Rechtsanwalt Meyer-Milberg ist zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.


 
 
Im Mietrecht betreuen wir Sie unter anderem bei:
Wohnraummiete und Gewerbemiete
Pachtrecht
Prüfung und Erstellung von Mietverträgen und Hausordnungen
Prüfung von Nebenkostenabrechnung (Betriebskosten und Heizkosten)
Mietminderung aufgrund von Mängeln
Ordentliche und fristlose Kündigungen
Mieterhöhung
Modernisierungserhöhung
Räumungsklagen