In keinem anderen Bereich des Sozialrechts ist es statistisch so erfolgversprechend sich gegen eine Entscheidung der zuständigen Behörde zu wehren, wie im Bezug auf Arbeitslosengeld II (ALG II, oder auch Harz IV). Eine unklare Rechtslage und fehlerhafte Bearbeitung ist der Grund, dass sich eine genaue Überprüfung der Bescheide stets lohnt. Sollten dabei Unstimmigkeiten auftauchen, können ALG-II-Bezieher sich regelmäßig unter Inanspruchnahme von Beratungshilfe, d. h. ohne Kostenrisiko, beraten und Widerspruch einlegen lassen.

Bemerkenswert ist, dass derzeit Klagen gegen abgelehnte Widersprüche in ungefähr 50 % der Fälle zumindest teilweise Erfolg haben.

Wichtig ist, dass es starre Fristen für Widerspruch und Klage gibt, die auf keinen Fall versäumt werden dürfen. So ist der Widerspruch gegen einen Bescheid in der Regel nur innerhalb eines Monats nach Zugang möglich, eine mögliche Klage muss ebenfalls formgerecht innerhalb eines Monats eingereicht werden. Zeitnahes Handeln ist daher notwendig.

 
 
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