Ist die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall unklar, weigern sich die Versicherungen oft, den Schaden oder einen Teil davon zu regulieren. Hier kann Ihnen die Routine und Erfahrung eines Rechtsanwalts im Umgang mit den Versicherungen viel helfen. Denn auch bei teilweiser Mitschuld trägt der Unfallgegner einen Teil Ihres Schadens mit. Dies kann einen wesentlichen finanziellen Vorteil für Sie bedeuten.
Ist ein Verkehrsunfall von Ihnen unverschuldet, haben Sie sogar das Recht, auf Kosten der gegnerischen Kfz-Haftpflicht einen Anwalt mit der Geltendmachung des Schadens und der gesamten Abwicklung zu beauftragen. Um eine schnelle Schadensregulierung zu gewährleisten, ist es ratsam, unmittelbar nach dem Unfall anwaltlichen Rat einzuholen. So kann der Rechtsanwalt von Anfang an die Kommunikation mit den Versicherungen übernehmen.
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten betreut Sie
Rechtsanwalt Florian Schumann.
Im Verkehrsrecht betreuen wir Sie unter anderem bei:
Schadensabwicklung
Gewährleistung
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Autokaufrecht, Vertragsrecht
Nutzungsausfallentschädigung
Schmerzensgeld
Haushaltsführungsschaden
Kasko- und Versicherungsrecht