Gerne informieren wir Sie unverbindlich vorab zu Anwalts- und Gerichtsgebühren, die für eine Beratung oder Vertretung anfallen.

Für die anwaltliche Vertretung fallen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Diese hängen in der Regel von der Höhe des Streitwerts bzw. Gegenstandwerts ab. Die Kosten einer Erstberatung werden dabei selbstverständlich angerechnet.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir gerne die Kostendeckungsanfrage bei Ihrem Versicherer.

Sind Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, gehören die Kosten der anwaltlichen Vertretung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche zum Schaden und werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht übernommen. Ebenso ist die Gegenseite zum Ersatz der Anwaltskosten verpflichtet, wenn Sie sich im Verzug mit einer Leistung befindet.

Für alle, deren Einkommen zu gering ist, um selbst die Kosten der Rechtsverfolgung oder anwaltlichen Beratung aufzubringen, gibt es Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung oder Vertretung. Die Prozesskostenhilfe kann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewährt werden – egal ob Sie klagen möchten oder verklagt worden sind. Für beide Hilfen sind wir Ihnen gerne bei der Beantragung behilflich. Formulare hierzu finden Sie auf den Seiten desJustizministeriums NRW und unterDownloads.

Für die Erstellung von Verträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), für Markenanmeldungen oder sonstige umfangreiche Rechtsberatungen, z. B. für Unternehmen, werden individuelle Honorarvereinbarungen getroffen. Bitte erfragen Sie ein Angebot.