Gerne informieren wir Sie unverbindlich vorab zu Anwalts- und
Gerichtsgebühren, die für eine Beratung oder Vertretung anfallen.
Für
die anwaltliche Vertretung fallen Gebühren nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Diese hängen in der Regel von der
Höhe des Streitwerts bzw. Gegenstandwerts ab. Die Kosten einer
Erstberatung werden dabei selbstverständlich angerechnet.
Haben
Sie eine
Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir gerne die
Kostendeckungsanfrage bei Ihrem Versicherer.
Sind Sie
unverschuldet Opfer eines
Verkehrsunfalls geworden, gehören
die Kosten der anwaltlichen Vertretung und Geltendmachung Ihrer
Ansprüche zum Schaden und werden von der gegnerischen
Kfz-Haftpflicht übernommen. Ebenso ist die Gegenseite zum Ersatz der
Anwaltskosten verpflichtet, wenn Sie sich im
Verzug mit einer
Leistung befindet.
Für alle, deren Einkommen zu gering
ist, um selbst die Kosten der Rechtsverfolgung oder anwaltlichen
Beratung aufzubringen, gibt es
Beratungshilfe für die
außergerichtliche Beratung oder Vertretung. Die
Prozesskostenhilfe kann im Falle einer gerichtlichen
Auseinandersetzung gewährt werden – egal ob Sie klagen möchten oder
verklagt worden sind. Für beide Hilfen sind wir Ihnen gerne bei der
Beantragung behilflich. Formulare hierzu finden Sie auf den Seiten
des
Justizministeriums NRW
und unter
Downloads.Für die Erstellung von Verträgen, allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB), für Markenanmeldungen oder sonstige
umfangreiche Rechtsberatungen, z. B. für Unternehmen, werden
individuelle Honorarvereinbarungen getroffen. Bitte erfragen Sie ein
Angebot.