Für Arbeitnehmer:
Erhält man vom Arbeitgeber die
Kündigung, ist Eile angebracht, da für eine Kündigungsschutzklage
kurze Fristen gelten. Sie sollten also schnellstmöglich die
Kündigung auf ihre Wirksamkeit prüfen lassen. Auch wenn eine
Kündigung auf den ersten Blick unangreifbar scheint (z. B. während
der Probezeit), kann es dennoch sein, dass sie unberechtigt oder
fehlerhaft ist. Eine Abfindung und jeder Monat, den das
Arbeitsverhältnis länger besteht, bedeuten bares Geld. Daher sollte
stets die Einhaltung und Wirksamkeit von Kündigungsfristen überprüft
werden.
Für Arbeitgeber:
Viele
Versäumnisse bei Abschluss eines Arbeitsvertrages können später
nicht mehr oder nur noch schwer berichtigt werden. Daher sollte ein
Arbeitsvertrag stets auf den Arbeitsplatz maßgeschneidert werden.
Unklarheiten, unwirksame Klauseln und übersehene Regelungen im
Gesetz oder Tarifvertrag können bei einem arbeitsrechtlichen Streit
viel Geld kosten. Zudem sollte möglichst schon vor dem Ausspruch
einer Kündigung geprüft werden, welche inhaltlichen und formellen
Anforderungen beachtet werden müssen.
Im Arbeitsrecht betreuen wir Sie unter anderem bei:
ordentlicher und fristloser Kündigung
Prüfung und
Erstellung von Arbeitsverträgen
Kündigungsschutz
Benachteiligung
und Mobbing
Prüfung der Wirksamkeit einer Befristung
Berichtigung
von Arbeitszeugnissen