In unseren Räumen bieten wir Ihnen Schulungen zu diversen rechtlichen Themen an. So z. B. Mitarbeiterschulungen zum neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AGG obligatorisch sind.

Selbstverständlich sind auch Schulungen vor Ort oder im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere im Arbeitsrecht, möglich.