In unseren Räumen bieten wir Ihnen Schulungen zu diversen
rechtlichen Themen an. So z. B. Mitarbeiterschulungen zum neuen
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die nach § 12 Abs. 1 und
Abs. 2 AGG obligatorisch sind.
Selbstverständlich sind
auch Schulungen vor Ort oder im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen,
insbesondere im Arbeitsrecht, möglich.